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Was ist das Bewertungsobjekt?

Was ist das Bewertungssubjekt?

Was ist das Bewertungsobjekt?

Das zu bewertende Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, bzw. der Unternehmensteil oder der Unternehmensverbund, stellen das Bewertungsobjekt dar. Das gilt auch dann, wenn nur der Wert einer Beteiligung zu ermitteln ist. Fragen der Stichtagsabgrenzung oder der strategischen und operativen Unternehmensplanung oder der Ableitung eines äquivalenten Kalkulationszinssatzes betreffen immer das zugrunde liegende Bewertungsobjekt. Die Frage nach dem Bewertungsobjekt lässt sich somit auch als die Frage formulieren, was ist zu bewerten.

Was ist das Bewertungssubjekt?

Die natürliche oder juristische Person, für die der Wert des Bewertungsobjekts zu ermitteln ist, stellt das Bewertungssubjekt dar. Das Bewertungssubjekt muss zwangsläufig eine unmittelbare oder mittelbare Gesellschafterposition innehaben oder planen diese innehaben zu wollen, da die Typisierung oder die tatsächlichen Verhältnisse des Bewertungssubjekts Einfluss auf die Wertermittlung haben. D.h. die steuerlichen Verhältnisse oder die Beteiligungshöhe oder das Sitzland oder die strategischen Pläne, gepaart mit dem gesellschaftsrechtlichen Einfluss, diese Pläne im Bewertungsobjekt umzusetzen, beeinflussen den Wert des Bewertungsobjekts. Das Bewertungssubjekt muss somit immer einen bestehenden oder geplanten (z.B. bei einer beabsichtigten Akquisition) Gesellschafterstatus haben, sei es mittelbar oder unmittelbar. Der Gutachter oder Sachverständige, der die Bewertung erstellt oder die finanzierende Bank oder das Gericht oder der Testamentsvollstrecker, die Interesse an dem Bewertungsgutachten haben, stellen somit nicht das Bewertungssubjekt dar, auch wenn sie im weiteren Sinne Interesse an der Bewertung habe