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Ein Schaden am Unternehmen kann sich aus Delikt oder Vertragsverletzung ergeben. Die Ermittlung des Schadens erfolgt nach der Logik der zivilrechtlichen Differenzhypothese durch zwei Unternehmensbewertungen. Dabei ist der Wert des Unternehmens zu ermitteln, wie er sich nach der Schädigung im Ist-Zustand darstellt. Diesem Zustand ist der hypothetische Wert des Unternehmens ohne das schädigende Ereignis gegenüber zu stellen. Beide Unternehmenswerte werden im Rahmen eines Bewertungsgutachtens ermittelt. Normative Grundlage für diese Vorgehensweise ist der Anspruch auf den entgangenen Gewinn. Die Schadensermittlung als Differenzschaden hat die schadensrechtlichen Besonderheiten im Zusammenhang mit den berücksichtigungsfähigen Informationen zu beachten.