Unsere Leistungen

  • Professionelle Erstellung von Unternehmensbewertungen und Bewertungsgutachten
  • Versierte Kommunikation und Verteidigung der Bewertungsergebnisse

Ihr Vorteil

  • Erfahrungen mit schadensrechtlichen Bewertungsbesonderheiten
  • Präsentation und Kommunikation vor Gericht zwischen Parteien und beratenden Anwälten

Das können wir für Sie tun

Ein Schaden am Unternehmen kann sich aus Delikt oder Vertragsverletzung ergeben. Die Ermittlung des Schadens erfolgt nach der Logik der zivilrechtlichen Differenzhypothese durch zwei Unternehmensbewertungen. Dabei ist der Wert des Unternehmens zu ermitteln, wie er sich nach der Schädigung im Ist-Zustand darstellt. Diesem Zustand ist der hypothetische Wert des Unternehmens ohne das schädigende Ereignis gegenüber zu stellen. Beide Unternehmenswerte werden im Rahmen eines Bewertungsgutachtens ermittelt. Normative Grundlage für diese Vorgehensweise ist der Anspruch auf den entgangenen Gewinn. Die Schadensermittlung als Differenzschaden hat die schadensrechtlichen Besonderheiten im Zusammenhang mit den berücksichtigungsfähigen Informationen zu beachten.

Wie können wir
Ihnen weiterhelfen?

    Wir antworten Ihnen umgehend.