Unsere Leistungen

  • Unternehmensbewertung unter Berücksichtigung der einschlägigen steuerlichen Regelungen und Rechtsprechung
  • Analyse der steuerlichen Folgen
  • Optimierung der steuerlichen Folgen
  • Erstellung von Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt

Ihr Vorteil

  • Professionelle Bearbeitung einschlägiger Bewertungsfälle
  • Einsatz anerkannter Bewertungsspezialisten
  • Anwendung umfassender Bewertungskenntnisse
  • Routinierte Abstimmung von Bewertungsfragen mit der Finanzverwaltung
  • Nutzung von Potenzialen zur Steuerminimierung

Das können wir für Sie tun

In bestimmten Situationen erfordert das Steuerrecht Unternehmenswerte bzw. Anteilswerte als Bemessungsgrundlage der Steuererhebung. Dies gilt z.B. in folgenden Fällen:

  • Vererbung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen
  • Schenkung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen
  • Verlagerung von Geschäftsbereichen aus Unternehmen mit Sitz in Deutschland ins Ausland
  • Wegzugsbesteuerung – Wohnsitzverlegung des Unternehmers ins Ausland
  • Einbringung, Verschmelzung oder Spaltung von Unternehmen
  • Sanierung von Unternehmen unter Berücksichtigung steuerlicher Verlustvorträge

Die Unternehmensbewertung folgt dann nicht allgemeinen Bewertungsstandards, sondern ist fallspezifisch steuerrechtlich dezidiert geregelt. So gelten für Schenkungs- oder Vererbungsfälle die Regelungen des Bewertungsgesetzes. Für die Fälle der Verlagerung von Geschäftsbereichen gelten die Vorschriften des Außensteuergesetzes bzw. der Funktionsverlagerungsverordnung.

Wie können wir
Ihnen weiterhelfen?

    Wir antworten Ihnen umgehend.