Unsere Leistungen

  • Professionelle Erstellung von Unternehmensbewertungen und Bewertungsgutachten
  • Versierte Kommunikation der Bewertungsergebnisse

Ihr Vorteil

  • Erfahrungen mit erbrechtlichen Bewertungsbesonderheiten
  • Erfahrungen mit familienrechtlichen Bewertungsbesonderheiten
  • Präsentation und Kommunikation vor Gericht zwischen Parteien und beratenden Anwälten

Das können wir für Sie tun

Werden die Kinder des Erblassers, seine Eltern oder sein Ehegatte von der Erbfolge ausgeschlossen, d.h. enterbt, steht ihnen der sogenannte Pflichtteil zu. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch. Gehören zum Nachlass Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, muss deren Verkehrswert durch eine Unternehmensbewertung bestimmt werden. Die Unternehmensbewertung hat im Rahmen eines Bewertungsgutachtens einen objektivierten Unternehmenswert zu ermitteln, um den Pflichtteilsanspruch ableiten zu können. Regelungen im Testament, wie der Nachlass zu bewerten ist, sind ohne Bedeutung. Bewertungsstichtag ist der Zeitpunkt des Erbfalls. Wird eine im gesetzlichen Güterstand geschlossene Ehe geschieden, besteht zwischen den Ehegatten ein Anspruch auf Zugewinnausgleich. Zur Ermittlung des Zugewinns werden der jeweilige Vermögensbestand zu Beginn der Ehe (Anfangsvermögen) und zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidung (Endvermögen) miteinander verglichen. Der Zuwachs des Endvermögens gegenüber dem Anfangsvermögen stellt die Grundlage für die Ermittlung des Zugewinns dar. Befindet sich im Anfangs- oder Endvermögen ein Unternehmen oder eine Beteiligung an einem Unternehmen, ist dessen Verkehrswert durch eine Unternehmensbewertung als objektivierter Unternehmenswert zu bestimmen.

Wie können wir
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