Unsere Leistungen

  • Unternehmensbewertung unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und Rechtsprechung
  • Analyse und Berücksichtigung der steuerlichen Folgen der Abfindungsregelung
  • Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte bei anlassbezogener steuerlicher Typisierung
  • Ermittlung von Unternehmens- und Beteiligungswerten für alle Rechtsformen
  • Erstellung von Gutachten für Gerichte
  • Tätigkeit als Prüfer von Bewertungsgutachten bei gesetzlichen Bewertungsanlässen

Ihr Vorteil

  • Professionelle Bearbeitung von komplizierten Bewertungsfällen
  • Einsatz von Bewertungsprofessionals mit umfangreicher Erfahrung
  • Termingerechte Gutachtertätigkeit auch in zeitkritischen Fällen
  • Kompetente Verhandlungsführung in Bewertungsfragen
  • Einsatz von aktuellem Bewertungs-Know-how
  • Umfangreiche Erfahrungen hinsichtlich der Verfahrensabläufe und Anforderungen bei Gerichtsgutachten

Das können wir für Sie tun

Bestimmte Bewertungsanlässe ergeben sich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, wie z.B. in folgenden Fällen:

  • Einziehung der Anteile eines GmbH-Gesellschafters
  • Kündigung der Gesellschafterstellung in einer Personengesellschaft
  • Tod eines Mitgesellschafters und Abfindung der Erben
  • Ausschluss von Aktionären (Squeeze-out)
  • Verschmelzung von Publikumsgesellschaften
  • Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages

Da in die Rechte der Gesellschafter eingegriffen wird bzw. diese Rechte eine Änderung erfahren, haben die Gesellschafter oder deren Rechtsnachfolger einen Anspruch auf Abfindung. Das Grundgesetz und die gesellschaftsrechtlichen Normen sehen eine Abfindung zum Verkehrswert vor. Dieser wird durch eine Unternehmensbewertung ermittelt. Für Abfindungsfälle ist der Unternehmenswert als objektivierter Unternehmenswert zu ermitteln.

Wie können wir
Ihnen weiterhelfen?

    Wir antworten Ihnen umgehend.