Unsere Leistungen

  • Durchführung von Unternehmensbewertungen und Erstellung von Bewertungsgutachten bzw. Sachverständigengutachten für Gerichte
  • Kaufpreisbestimmung bei strittigen Kaufverträgen, ggf. im Zusammenspiel mit Garantien oder Earn-out Klauseln
  • Ermittlung des Geschäftswertes bzw. Goodwill bei Abfindungsansprüchen
  • Ermittlung der Abfindungshöhe ausscheidender Gesellschafter
  • Ermittlung des Zugewinnausgleichs bei Zugewinngemeinschaften
  • Bestimmung des Pflichtteilsanspruchs enterbter Angehöriger
  • Bewertung der Vermögenswerte bei Erbauseinandersetzungen

Ihr Vorteil

  • Langjährige Erfahrung in der Erstellung einschlägiger Gutachten
  • Kompetentes und versiertes Vertreten der Ergebnisse des Gutachtens vor Gericht

Das können wir für Sie tun

Sachverständige beraten in Gerichtsverfahren die Parteien oder das Gericht, wenn die Beteiligten nicht über das erforderliche Fachwissen verfügen oder einen Dritten zu der Thematik hören wollen. Wir werden in diesen Fällen regelmäßig zu Fragestellungen beauftragt, die weitestgehend mit der Thematik der Unternehmensbewertung zu tun haben. Auftraggeber für die Anfertigung von Sachverständigengutachten sind die Gerichte oder eine der Parteien.

Wie können wir
Ihnen weiterhelfen?

    Wir antworten Ihnen umgehend.