Die Multiplikatorbewertung soll eine erste schnelle Einschätzung des Unternehmenswertes ermöglichen. Sie stellt jedoch kein Bewertungsverfahren dar, sondern durch sie wird bestenfalls ein Näherungswert für einen Kaufpreis ermittelt. Entsprechend wird das Multiplikatorverfahren vorwiegend für die Akquisitionsbewertung verwendet. Anhand von Börsenkursen oder verfügbarer Informationen über aktuell gezahlte Unternehmenskaufpreise werden Verhältniszahlen gebildet. Die so gebildete Verhältniszahl bzw. der Multiplikator (z.B. Börsenwert / Jahresüberschuss = Multiplikator oder Verkaufspreis / Umsatz = Multiplikator des Vergleichsunternehmen) wird auf die entsprechende Größe (z.B. Jahresüberschuss oder Umsatz) des zu bewertenden Unternehmens angewendet. Die Treffsicherheit einer Multiplikatorbewertung hängt entscheidend von der Vergleichbarkeit der Verhältnisse bei Vergleichsunternehmen und Bewertungsobjekt ab. Die Multiplikatorbewertung birgt die Gefahr, dass Marktpreise für eine Bewertung zugrunde gelegt werden, die für den Bewertungsfall nicht einschlägig sind. Entsprechend sind die aus der Multiplikatorbewertung gewonnen Erkenntnisse im Ergebnis mit Vorsicht zu genießen. Im Zusammenhang mit Gutachten dienen sie bestenfalls zur Plausibilisierung der durch Gesamtbewertungsverfahren, wie dem Ertragswertverfahren, ermittelten Werte.