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Fairness Opinions sind Stellungnahmen zur Angemessenheit von Preisen beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen. Ziel ist die Absicherung der handelnden Unternehmensorgane auf der Käufer- oder Verkäuferseite und eine Dokumentation ihrer Entscheidungsgrundlagen. Bewertungssubjekt ist der Auftraggeber.
Darüber hinaus kommen Fairness Opinions zum Einsatz, wenn Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft eine Stellungnahme zu einem öffentlichen Übernahmeangebot im Rahmen von § 27 WpÜG abzugeben haben. Bewertungssubjekt sind hier die Aktionäre der Zielgesellschaft. Technisch erfolgt die Angemessenheitsprüfung unter Verwendung von Ertragswert- bzw. DCF-Verfahren und Multiplikatorverfahren im weitesten Sinne, d.h. unter intensiver Nutzung am Kapitalmarkt verfügbarer Transaktionsdaten.
Fairness Opinions sind regelmäßig unter zeitlichen Restriktionen und auf Basis eingeschränkt verfügbarer Informationen abzugeben und grenzen sich insofern von einer regulären Unternehmensbewertung nach IDW S1 ab.