Inhalt

Was ist eine Unternehmensplanung?
Faktoren für Form und Aussagegehalt einer Unternehmensplanung
Zwecke einer Unternehmensplanung
Bedeutung einer Vergangenheits- bzw. Branchenanalyse
Anforderungen für eine Unternehmensbewertung
Lohnt der Aufwand für eine Unternehmensplanung?

Was ist eine Unternehmensplanung?

Eine Unternehmensplanung ist eine Prognoserechnung, mit der die Entwicklung des Unternehmens hinsichtlich der Liquidität, des Ertrags und des Vermögens für den gewählten Planungszeitraum dargestellt wird. Werden all diese Planungsebenen in einem die Wechselwirkungen berücksichtigenden Planungsmodell entwickelt, spricht man von einer integrierten Unternehmensplanung. Einen Eindruck von den Wechselwirkungen zwischen den Planungsebenen Ertrags-, Liquiditäts- und Bilanzplanung vermittelt die nachfolgende Darstellung.

Welche Faktoren bestimmen Form und Aussagegehalt einer Unternehmensplanung?

Folgende Einflussgrößen stellen die bestimmenden Größen einer Unternehmensplanung dar:

  • Planungsebenen (GuV-Planung oder GuV- und Finanzplanung oder GuV-, Finanz- und Bilanzplanung i.S. einer integrierten Unternehmensplanung)
  • Aufsatzpunkt der Planung (Aufsatzpunkt mit Startbilanz oder ohne Startbilanz)
  • Lebensphase des Unternehmens (Gründung, Reifephase, Abwicklung)
  • Länge des geplanten Zeitraums (1-Jahres-, 3-Jahresplanung, Ewige Planung)
  • Zeitliche Struktur der Planung (Tages-, Wochen-, Monats-, Jahresplanung)
  • Planungsanlass (Führungskräftemotivation, Kreditaufnahme, Unternehmensbewertung, Unternehmenssteuerung)
  • Verantwortungsebenen (Top-down, Bottom-up, Gegenstrom)
  • Planungsfokus (operative Planung, strategische Planung)
  • Umfang der Planungsebenen (Umsatzplanung, Planung bis zum EBIT, Planung bis zum Jahresüberschuss)
  • Flexibilität der Eingabedaten (harte Planungsdaten, verformelte Planungsdaten)
  • Planungsfragmentierung (Geschlossenes Planungsmodell, vernetzte Teilplanungen)
  • Planungstiefe (Finanzdatenplanung, Mengen- und Finanzdatenplanung)
  • Planungsgrößen (Ergebnisplanung, Geschäftsfeldplanung, Produktplanung, Planung nach geographischer Ergebnisentstehung)
  • Planungseinheit (nach Rechtsträgern, Konzernplanung)
  • Aktualität der Planung (festgeschriebene Planung, rollierende Planung)
  • Planungskultur (anlassbezogene Planung, routinemäßige Planung)
  • Detaillierungsgrad (Detailplanung, Konvergenzplanung, Fortführungsplanung)
  • Rechnungslegungsstandard (HGB, US-GAAP, IFRS, Steuerrecht)
  • Währung (lokale Währung, Fremdwährungen)
  • Geldwerteinfluss (Nominalplanung, Realplanung)
  • Planungshorizont (Kurzfrist-, Mittelfrist- oder Totalperiodenplanung)
  • Eintrittswahrscheinlichkeit (Szenario, Erwartungswert)
  • Prämissen zur Entwicklung (Best Case, Real Case, Worst Case)

Die unterschiedlichen Planungsanlässe und die Einflussfaktoren der Planung zeigen, dass bei Verwendung einer Planung darauf zu achten ist, welche Motivation der Planer damit verfolgt hat und wie die Planungsdaten gewonnen und verarbeitet wurden. Eine bewusst optimistisch gehaltene Planung, die die Geschäftsleitung (top-down) als Motivationsplanung entwickelt hat, wird sich nicht ohne weiteres für die Unterlegung eines Kreditantrages eignen, bei der Sicherheitspuffer für eine jederzeitige Kapitaldienstfähigkeit berücksichtigt werden müssen. Eine 1-Jahresplanung auf Wochenbasis zur Unternehmenssteuerung ist ohne Modifikation und Erweiterung des Planungszeitraums nicht für eine Unternehmensbewertung zur Abfindungsermittlung verwendbar. An die Vorlage einer Planung muss sich beim Gutachter somit als erstes die Frage anschließen, wer diese Planung für welchen Zweck erstellt hat, um abschätzen zu können, ob die Unternehmensplanung für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet ist.

Für welche Zwecke kommt eine Unternehmensplanung zum Einsatz?

Die Bestimmungsfaktoren einer Unternehmensplanung geben teilweise schon Hinweise auf den Einsatzzweck einer Unternehmensplanung. Hier noch eine Übersicht zu möglichen Anlässen, die eine Unternehmensplanung notwendig machen:

  • Unternehmensbewertung
  • Sanierungsentscheidung
  • Kreditantrag
  • Motivationsplanung zur Mitarbeiterführung
  • Unternehmenssteuerung
  • Tragfähigkeitsanalyse bei Unternehmensgründung
  • Basis für Finanzierungsrunden bei Start-ups
  • Strategieprüfung (z.B. Expansion, ja oder nein)

Welche Bedeutung hat eine Vergangenheitsanalyse bzw. Branchenanalyse für eine Unternehmensplanung?

Unternehmensplanung bilden die potenzielle Zukunft des Unternehmens ab. Die Zukunft ist allerdings unsicher. Unternehmensplanungen stellen damit Hypothesen über die Unternehmensentwicklung in der Zukunft dar. Für die Entwicklung einer Unternehmensplanung sind somit detaillierte Kenntnisse über das zu planende Unternehmen, die relevante Branche, die regulativen Rahmenbedingungen und das Wettbewerbsumfeld notwendig. Soll eine Unternehmensplanung nur für firmeninterne Informationszwecke verwendet werden, dann sind die Adressaten der Unternehmensplanung über die genannten planungsrelevanten Rahmenbedingungen bestens informiert. Eine Vergangenheitsanalyse und Branchenanalyse kann hier entbehrlich sein. Sollen jedoch externe Dritte davon überzeugt werden, dass die Unternehmensplanung valide ist, dann muss die Planung durch eine Vergangenheitsanalyse und eine Branchenanalyse ergänzt werden. In diesem Fall muss ein Nachweis erbracht werden, dass die getroffenen Plannahmen in einem logischen Bezug zur bisherigen Unternehmensentwicklung stehen und die Rahmenbedingungen des Marktes nicht gegen die Planannahmen sprechen.

Welche Anforderungen muss eine Unternehmensplanung für eine Unternehmensbewertung erfüllen?

Eine Unternehmensbewertung, die auf einer Unternehmensplanung beruht, wird in der Regel von externen Gutachtern erstellt. Die Bewertungsanlässe führen in diesen Fällen in der wohl überwiegenden Zahl zur Notwendigkeit, die Bewertungsergebnisse gegenüber Dritten zu vertreten. Seien diese Dritten nun Abfindungsberechtigte mit ihren Beratern oder Gerichte oder die Finanzverwaltung. Vergangenheitsanalysen und Branchenanalysen sind für diese Fälle unverzichtbare Informationsgrundlage, um eine Planung nachvollziehen zu können. 

Die Vergangenheitsanalyse umfasst meist die Jahresabschlüsse der 3 bis 5 Wirtschaftsjahre vor dem Bewertungsstichtag. Der Schwerpunkt der Vergangenheitsanalyse liegt auf der Analyse und Bereinigung der Gewinn- und Verlustrechnungen. Ziel ist die Ableitung eines Ergebnisses, das bereinigt um außerordentliche bzw. nicht nachhaltige Ergebnisse in der Vergangenheit erzielt und deshalb grundsätzlich in die Zukunft fortgeschrieben werden kann. Aus der Analyse der Branchensituation ergibt sich unter Umständen Anpassungspotenzial, um aus dem nachhaltigen Vergangenheitsergebnis ein zu erwartendes künftiges Ergebnis abzuleiten, welches in der Unternehmensplanung integriert entwickelt wird.

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Die zeitliche Trennung zwischen Vergangenheitsanalyse und Planung wird durch den gesetzlich oder vertraglich bestimmten Bewertungsstichtag definiert. Dieser Stichtag grenzt bei normenbasierten Bewertungen die Informationen ab, die für die Unternehmensplanung und Bewertung Verwendung finden dürfen. Relevanz entfaltet diese Einschränkung durch die sogenannte Wurzeltheorie, insbesondere wenn die Unternehmensplanung nachfolgend durch von Gerichten eingesetzte Gutachter überprüft wird. Danach müssen berücksichtigungsfähige Informationen bis zum Bewertungsstichtag kausal verursacht und objektiv erkennbar sein, um in der Unternehmensplanung Berücksichtigung finden zu können (OLG München v. 15.12.2004).

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Die Unternehmensplanung ist für eine ordnungsgemäße Unternehmensbewertung als integrierte Unternehmensplanung zu entwickeln (IDW S1 Tz. 27), da sich der Wert eines Unternehmens aus den Ausschüttungspotenzialen (GuV-Planung) ergibt, die dem Anteilseigner erwartungsgemäß zufließen (Liquiditätsplanung), wobei Ausschüttungsrestriktionen (Bilanzplanung) zu berücksichtigen sind. Eine Unternehmensplanung, die für eine Unternehmensbewertung verwendet werden soll, muss somit handelsrechtliche Jahresüberschüsse in der GuV-Planung ausweisen und anhand einer Liquiditätsplanung die freie Liquidität berechnen, die ausgeschüttet werden kann, ohne dass im zu bewertenden Unternehmen planungstechnisch Finanzierungsengpässe entstehen. So kann für jedes Planjahr bestimmt werden, welcher Betrag für eine Ausschüttung zu berücksichtigen ist. Nur dieser Ausschüttungsbetrag – der niedrigere Betrag aus dem Vergleich der Größen „Jahresüberschuss“ oder „freie Liquidität“ – ist planungstechnisch bewertungsrelevant. Die Plan-Bilanz informiert über mögliche Ausschüttungshemmnisse, etwa einen handelsrechtlichen Verlustvortrag, oder Ausschüttungspotenziale trotz fehlendem Jahresüberschuss in Form von Gewinnvorträgen bzw. auflösbaren Gewinnrücklagen.

Da in der Unternehmensbewertung alle aus dem Blickwinkel des Bewertungsstichtages zu erwartenden Ergebniseffekte berücksichtigt werden müssen, ist die Grundlage der Unternehmensplanung in diesem Fall eine Stichtagsbilanz, die technisch gesprochen für die Planung als Startbilanz fungiert. Die Liquiditätseffekte (z.B. Vereinnahmung von Forderungen, Bezahlung von Verbindlichkeiten) und Ertragseffekte (z.B. Abschreibungen auf das Anlagevermögen), die sich aus der Startbilanz ergeben, können auf diese Weise in der Unternehmensplanung zutreffend erfasst werden. Die Startbilanz informiert auch über den Abnutzungsgrad der Maschinen und Anlagen und die Notwendigkeit, planungstechnisch für Ersatz zu sorgen. Die Unternehmensplanung hat unter dem Ziel des Substanzerhalts zu erfolgen.

Da die Erkenntnis- und Prognosemöglichkeiten mit zunehmendem Planungshorizont abnehmen, ist eine detaillierte integrierte Unternehmensplanung nur für einen überschaubaren Zeitraum möglich. Die Planungszukunft wird deshalb in Planungsphasen mit abnehmendem Detaillierungsgrad unterteilt. Man spricht hier von dem 2-Phasen bzw. 3-Phasen Modell. Für die Phase nach der Detailplanung kann es notwendig sein, das integrierte Planungsmodel mit nur noch pauschalen Planungswerten fortzuführen, etwa weil steuerliche Verlustvorträge aufgebraucht werden müssen oder ein Reinvestitionszyklus planungstechnisch abzuschließen ist. Diese Planungsphase wird Konvergenzplanungsphase genannt und soll eine Brücke zwischen der Detail- und der Fortführungsphase bilden. Auf Grundlage der Konvergenzplanungsphase soll ein nachhaltiges Ergebnis bzw. ein eingeschwungener Zustand für die Fortführungsphase abgeleitet werden. Für den nachfolgenden restlichen Lebenszeitraum des Unternehmens, die Fortführungs- bzw. Restwertphase, wird regelmäßig der Barwert eines unendlichen und uniformen Ausschüttungsbetrages angesetzt, wenn nicht erkennbare Gründe für ein absehbares Ende des Unternehmens sprechen. Für diese letzte Planungsphase wird keine integrierte Unternehmensplanung mehr benötigt.

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Insbesondere dann, wenn die zu planende Unternehmenszukunft aufgrund von potenziellen, aber absehbaren Ereignissen zu stark schwankenden Ergebnissen führt (Beispiel: ein Großauftrag kommt oder er kommt nicht), ist die Planung in mehreren Szenarien (z.B. Best Case, Worst Case) zu entwickeln. Die Szenarien-Unternehmenswerte können dann anhand der Eintrittswahrscheinlichkeiten der Szenarien zu einem Erwartungswert zusammengefasst werden, der den Unternehmenswert repräsentiert. Eine einwertige Planung ist grundsätzlich nicht möglich, da dann annahmegemäß die Zukunft sicher und bekannt ist, womit auch für den Kalkulationszinssatz kein Risikozuschlag mehr begründet werden kann. Eine einwertige Planung muss somit zumindest als Planung von Erwartungswerten interpretierbar sein.

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Bei Unternehmenssteuersätzen von rund 30% für Kapitalgesellschaften, kommt der Planung der Steuerbelastung eine hohe Bedeutung zu. Entsprechend muss die Unternehmensplanung die getrennte Berechnung der Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerbelastung je Planperiode vorsehen. Angesichts der Belastungshöhe wirken sich Kunstfehler bei der Planung der Steuerbelastung erheblich für das Planungsergebnis der Unternehmensplanung und damit der Unternehmensbewertung aus. D.h. eine falsche Steuerplanung macht das Ergebnis einer sorgfältigen Unternehmensplanung schnell zunichte.

Lohnt der Aufwand für eine Unternehmensplanung, da die Zukunft doch ohnehin kaum planbar ist?

Wer einen Unternehmenskauf finanzieren muss weiß, dass die Zukunft seines Zielunternehmens und der daraus zu erwartenden Cashflows unsicher sind. Trotzdem muss er die finanzierenden Banken oder Mitgesellschafter davon überzeugen, dass sein Plan aufgeht und er den Kapitaldienst aus dem Zielunternehmen bestreiten kann. Andernfalls wir die Bank den Kredit verweigern, obwohl ihr die Unsicherheit einer Planung bewusst ist. Eine Planung muss deshalb stringent und in sich logisch sein.

Wirtschaften bedeutet täglich die Planung der Zukunft und deshalb gibt es keine Alternative dazu, größere wirtschaftliche Entscheidungen auf eine rationale Basis anhand einer Planung zu stellen. Bereits die Beschäftigung mit den Einflussgrößen der zukünftigen Entwicklung, durch die Erstellung einer Unternehmensplanung, legt die Werttreiber des Unternehmens und die möglichen Chancen und Risiken offen und liefert damit einen entscheidenden Mehrwert.