Die Marktrisikoprämie (MRP) entspricht der Differenz zwischen der Rendite einer
(quasi-)risikolosen Anlage (Basiszinssatz) und der Rendite eines Marktportfolios (z.B. CDAX). Sie misst damit den Renditeaufschlag, den der Markt für eine Anlage in riskante Wertpapiere gegenüber risikolosen Anlagen gewährt.

Eine erste Stellungnahme zur konkreten Höhe der erwarteten Marktrisikoprämie gab der FAUB in seiner 84. Sitzung am 10. Dezember 2004 ab. Demnach hielt er es für sachgerecht, wenn bei Unternehmensbewertungen mit Bewertungsstichtagen nach dem 31. Dezember 2004 eine Marktrisikoprämie in Höhe von 5,0 % bis 6,0 % nach persönlichen Ertragsteuern zugrunde gelegt wird, sofern dem nicht Besonderheiten im zu beurteilenden Einzelfall entgegenstehen. Die ermittelten Vergangenheitswerte werden dabei als Schätzer für die erwartete Marktrisikoprämie verwendet.

Die FAUB-Empfehlung basiert insbesondere auf Ergebnissen einer Kapitalmarktuntersuchung von Stehle, in der Marktrisikoprämien unter der Berücksichtigung von persönlichen Steuern ermittelt wurden. In der Stehle-Studie werden für den Referenzzeitraum der Jahre 1955-2003 Risikoprämien am deutschen Kapitalmarkt von 5,46 % vor persönlichen Ertragsteuern und 6,66% nach persönlichen Ertragsteuern (jeweils arithmetisches Mittel, Basis C-DAX) genannt.

Stehle spricht sich für eine Verwendung des arithmetischen Mittels aus, hält für die Schätzung zukünftiger Marktrisikoprämien aber einen Abschlag von 1,0 % bis 1,5 % aufgrund der gewachsenen Effizienz der Kapitalmärkte für sachgerecht. Im Ergebnis spricht er sich (unter Geltung des Halbeinkünfteverfahrens) für einen Risikozuschlag von 4,5 % vor persönlichen Steuern bzw. 5,5 % nach persönlichen Steuern aus.

In 2008 wurden vom FAUB (Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft des IDW) aktualisierte Empfehlungen zur Marktrisikoprämie abgegeben, die die neuesten Änderungen des Steuersystems für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2009 berücksichtigen. Für Bewertungsstichtage nach der Einführung der Kursgewinnbesteuerung zum 1. Januar 2009 empfiehlt der FAUB eine Bandbreite der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern von 4,0% bis 5,0 % bzw. 4,5 % im Mittel.

Mit den Hinweisen zur Berücksichtigung der Finanzmarktkrise bei der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes in der Unternehmensbewertung vom 10.01.2012 und dann vom 19.09.2012 empfiehlt der FAUB, sich bei der Bemessung der Marktrisikoprämien an einer Bandbreite von 5,5 % bis 7,0 % vor persönlichen Steuern bzw. 5,0 % bis 6,0 % nach persönlichen Steuern zu orientieren. In den nachfolgenden Ergebnisberichten der FAUB-Sitzungen hielt der FAUB die o.g. Bandbreite weiterhin für sachgerecht.

Seit dem 25.10.2019 empfiehlt der FAUB die Verwendung einer Marktrisikoprämie in einer Bandbreite von 6-8 % vor persönlichen Steuern bzw. 5-6,5 % nach persönlichen Steuern. Die Erhöhung der Marktrisikoprämie begründet der FAUB mit konstanten Gesamtrenditen, sodass im Zusammenhang mit dem Rückgang der Renditen deutscher Staatsanleihen die Marktrisikoprämie nach oben anzupassen sei. Am 25.3.2020 hat der FAUB einen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf Unternehmensbewertungen veröffentlicht. Darin stellt der FAUB fest, dass keine Gründe für eine Änderung der Methodik zur Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes erkennbar sind.

Die aktuelle FAUB-Empfehlung wird durch Studien über implizite Marktrisikoprämien gestützt. Im Gegensatz zu empirischen Marktrisikoprämien werden implizite Marktrisikoprämien nicht anhand von durchschnittlichen Vergangenheitsdaten, sondern marktnah anhand von Ergebniserwartungen (Analystenschätzungen) abgeleitet.