Unsere Leistungen
Ihr Vorteil
Das können wir für Sie tun
Sachverständige beraten in Gerichtsverfahren die Parteien oder das Gericht, wenn die Beteiligten nicht über das erforderliche Fachwissen verfügen oder einen Dritten zu der Thematik hören wollen. Wir werden in diesen Fällen regelmäßig zu Fragestellungen beauftragt, die weitestgehend mit der Thematik der Unternehmensbewertung zu tun haben. Auftraggeber für die Anfertigung von Sachverständigengutachten sind die Gerichte oder eine der Parteien.