Inhalt

Was ist der Geschäftswert?
Berechnung des Geschäftswerts
Geschäftswert im Bilanzrecht
Wird der Geschäftswert abgeschrieben?
Abgrenzung von immateriellen Vermögensgegenständen
Gibt es einen negativen Geschäftswert?

Was ist der Geschäftswert?

Unternehmen verfügen über Sachmittel, z.B. Produktionshallen, Maschinen, Rohstoffe und über Mitarbeiter. Kauft man die Sachmittel, hat man damit noch kein Unternehmen. Erst die sinnvolle und organisierte Kombination der Produktionsmittel macht das Unternehmen aus und dazu bedarf es der Mitarbeiter und eines organisatorischen Rahmens. Bei einem erfolgreichen Unternehmen drückt sich die Organisation zwischen Sachmitteln und Know-how-Trägern in einem Wert aus, der über den Wert der Sachmittel hinausgeht. Dieser Mehrwert ist der Geschäftswert. Er lässt sich als Überrendite ausdrücken, d.h. in einer Kapitalverzinsung, die über das hinausgeht, was man für die Kapitalbindung normalerweise an Rendite erhalten würde. Der Geschäftswert ist Repräsentant der Mehrgewinne die ein Unternehmen erzielt, d.h. ein Repräsentant der Überrendite. Bei einer Unterrendite liegt ein negativer Geschäftswert vor.

Wie berechnet man den Geschäftswert?

Der Unternehmenswert ist der Barwert der risikoäquivalent verzinsten erwarteten Gewinne bzw. Ausschüttungen eines Unternehmens. In diesem Wert enthalten ist der Barwert der Überrendite, der Geschäftswert. Die Kapitalbindung an Eigenmitteln wird durch den Substanzwert repräsentiert, d.h. das bilanzielle Eigenkapital unter Berücksichtigung der stillen Reserven. Der Substanzwert kann auch als Barwert der mit einer Normalrendite kapitalisierten erwarteten Gewinne verstanden werden. Damit kann der Geschäftswert als Differenz zwischen dem Unternehmenswert (Barwert der risikoäquivalent diskontierten Gewinne) und dem Substanzwert (Barwert der mit einer Normalrendite verzinsten Gewinne) verstanden und ermittelt werden.

Geschäftswert = Unternehmenswert – Substanzwert

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Wie ist der Geschäftswert im Bilanzrecht geregelt?

Gemäß § 246 Abs.1 S.4 HGB ist bei einem Unternehmenskauf im Rahmen eines Asset Deals der Kaufpreis auf die erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden zu verteilen. Im Rahmen der Kaufpreisverteilung sind die in dem erworbenen Reinvermögen bestehende stille Reserven aufzudecken (step-up). Der Betrag, der nach dieser Kaufpreisaufteilung verbleibt und auf die übernommenen Vermögensgegenstände nicht mehr sinnvoll zugeordnet werden kann, stellt den Kaufpreisanteil für den erworbenen, d.h. derivativen Geschäftswert dar. Dieser ist zwingend zu aktivieren.

Wurde ein Unternehmen via Share Deal von einem Konzern erworben, erfordert die Erstellung des Konzernabschlusses eine Kapitalkonsolidierung. D.h. der Beteiligungswert des erworbenen Unternehmens wird in der Konzernbilanz durch seine Vermögensgegenstände und Schulden ersetzt. Im Rahmen dieser Konsolidierung kommt es zum Ausweis eines Geschäftswertes nach § 301 Abs.3 HGB, wenn der Beteiligungswert – als Ausdruck der Anschaffungskosten – größer als das Reinvermögen des Beteiligungsunternehmens ist.

Wurden Unternehmen erworben, kommt es somit zu einem bilanziellen Ausweis des Geschäftswertes. Diese Geschäftswerte werden als derivativ, also aus dem Kaufpreis abgeleitet, bezeichnet. Für den originären Geschäftswert, d.h. den Geschäftswert, der sich über die Unternehmenstätigkeit im Unternehmen gebildet hat, besteht ein Bilanzierungsverbot.

Wird der Geschäftswert abgeschrieben?

Ein handelsrechtlich aktivierter Geschäftswert ist über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Kann die Nutzungsdauer etwa auf der Grundlage des DRS 4.33 nicht verlässlich geschätzt werden, ist die Abschreibungsdauer gemäß § 253 Abs.3 S.4 HGB mit 10 Jahren festzulegen. Aufgrund des Niederstwertprinzips unterliegt der Geschäftswert einer Überprüfung und ist bei einer Wertabsenkung gemäß § 253 Abs.3 S.5 HGB außerplanmäßig abzuschreiben. Eine spätere Wertaufholung ist nach § 253 Abs.5 S.2 HGB ausgeschlossen.

Das Steuerrecht unterstellt in § 7 Abs.1 S.3 EStG eine Nutzungsdauer von 15 Jahren, über die der Geschäftswert in der Steuerbilanz abzuschreiben ist.

Nach IFRS bilanzierte Geschäftswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Vielmehr werden die Geschäftswerte einem Impairment-Test unterzogen und in Abhängigkeit von der Wertentwicklung jeweils neu bestimmt. Eine Wertaufholung ist vorzunehmen.

Wird der Geschäftswert von immateriellen Vermögensgegenständen abgegrenzt?

Vermögensgegenständen kommt definitorisch die Eigenschaft der Einzelveräußerbarkeit und der Einzelverwertbarkeit zu. Deshalb sind Konzessionen, Warenzeichen, Patente oder Verlagsrechte als immaterielle Vermögensgegenstände aktivierungsfähig, da sie unabhängig vom Unternehmen verwertbar sind. Die Aktivierung des Geschäftswertes beruht nicht auf seiner Qualität als Vermögensgegenstand, da er losgelöst vom Unternehmen weder veräußerbar noch verwertbar ist. Vielmehr gilt er als Bilanzierungshilfe. 

Der Kundenstamm kann bei entgeltlichem Erwerb aktiviert werden. Grundsätzlich stellt der Kundenstamm eines Unternehmens aber einen unselbständigen Bestandteil des Geschäftswertes dar, einen geschäftswertbildenden Faktor.

Gibt es einen negativen Geschäftswert?

Bei dem Verkauf eines Unternehmens, dass sich in einer Verlustsituation befindet, kann sich in Folge des vereinbarten Kaufpreises für den Käufer ein negativer Geschäftswert ergeben. Im Falle eines Asset Deals ist der Unternehmenskaufpreis in dieser Konstellation geringer als das übernommene Reinvermögen. Für einen symbolischen Unternehmenskaufpreis von zum Beispiel 1 Euro wird dann Reinvermögen bzw. bilanzielles Eigenkapital von zum Beispiel 3 Mio. Euro übernommen. Wenn diese Differenz zwischen Kaufpreis und übernommenem Eigenkapital auch durch eine bilanzielle Abstockung der übernommenen Vermögenswerte nicht geschlossen werden kann, ist ein negativer Geschäftswert zu bilanzieren. Eine weitere Abstockung zum Schließen der negativen Differenz ist dann nicht mehr möglich, wenn dem Kaufpreis nach der Abstockung des übernommenen Vermögens nur noch Nominalwerte wie Forderungen oder Bankguthaben gegenüberstehen. Nominalwerte wie Forderungen oder Bankguthaben entziehen sich einer bilanziellen Abstockung der Buchwerte.

Der Begriff negativer Geschäftswert wird allerdings abgelehnt und in der Praxis der Begriff des passivischen Ausgleichspostens verwendet. In diesem Fall ist die Passivierung des passivischen Ausgleichspostens die einzige Möglichkeit, um den Anschaffungsvorgang buchungstechnisch erfolgsneutral darzustellen. Der bilanzierte passivische Ausgleichsposten ist über den Zeitraum der Entstehung von Verlusten erfolgswirksam aufzulösen.