Am 06.09.2012 hat das IDW den Entwurf zum Prüfungsstandard „Die Prüfung der Substanzwertrechnung von Leasingunternehmen (IDW EPS 810)“ vorgestellt. Darin wird die Berufsauffassung dargelegt, nach der Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer gesonderten Beauftragung Prüfungen von Substanzwertrechnungen von Leasingunternehmen durchführen.

Die Analyse der Ertragslage von Leasingunternehmen stellt sich geschäftsmodelltypisch vergleichsweise schwer dar. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Leasingverträge durch nicht gleichlaufende Erträge und Aufwendungen über die Vertragslaufzeit und damit Ergebnisverschiebungen gekennzeichnet sind. In der Regel steht einem Aufwandsvorlauf z.B. infolge degressiver degressiver Zinsen und Abschreibungen ein Ertragsnachlauf z.B. infolge linearer Leasingraten gegenüber. Der wahre Erfolg der zum Bilanzstichtag vorliegenden Leasingverträge kann also erst in der Gesamtbetrachtung über alle Perioden sichtbar werden. Zudem verfälschen die Wahl der Abschreibungsmethode und der Refinanzierung das Ergebnis. Eine Analyse des Vertragsbestandes ausschließlich auf der Grundlage von Istdaten der Gewinn- und Verlustrechnung ist damit ohne Aussagekraft.

Leasinggesellschaften erstellen aus diesem Grund in der Regel ergänzend zum Jahresabschluss eine zukunftsbezogene Substanzwertrechnung, um ihr Rating und damit ihre Finanzierungskonditionen zu verbessern.

Die Substanzwertrechnung deckt die sich aus dem bilanzierten bzw. vertraglich vereinbarten Bestand ergebenden stillen Reserven (und stillen Lasten) auf und zeigt Ergebnispotenziale zukünftiger Perioden. Grundlage der Substanzwertrechnung ist die Aufstellung einer Planungsrechnung, die die aus den bestehenden Verträgen resultierenden zukünftigen Aufwendungen und Erträge gegenüber stellt. Im zweiten Schritt erfolgt die Ermittlung eines Barwertes durch Diskontierung der ermittelten zukünftigen Überschüsse.

Der Unterschied der Substanzwertrechnung für Leasinggesellschaften zur Unternehmensbewertung besteht insbesondere darin, dass nicht das Leasingunternehmen als Ganzes betrachtet wird und bei der Substanzwertrechnung ausschließlich der Vertragsbestand „abgewickelt“ wird. Das zukünftige „Neugeschäft“ bleibt unberücksichtigt. Die Diskontierung der Überschüsse erfolgt nicht wie in der Unternehmensbewertung auf der Basis von risikoäquivalenten Zinssätzen sondern mit Refinanzierungszinssätzen.

Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. hat Grundsätze für die Erstellung von Substanzwertrechnungen von Leasingunternehmen entwickelt. Nur valide abgeleitete Substanzwertrechnungen können zur Beurteilung von Leasinggesellschaften und zur Verbesserung des Ratings berücksichtigt werden Die Überprüfung und Bestätigung der Validität von Substanzwertrechnungen sollte durch einen Wirtschaftsprüfer erfolgen.

WOLLNY WP entwickelt Modelle für die Substanzwertrechnung und prüft Substanzwertrechnungen für Leasinggesellschaften.