Bewerten heißt vergleichen. Ein Unternehmen bewerten heißt immer, einen Vergleich des Unternehmens mit einer anderen Geldanlage (= Alternativinvestition) durchzuführen. Für einen zulässigen Vergleich zwischen Unternehmen und Alternativinvestition ist das Äquivalenzprinzip zu beachten. Das heißt, es muss sichergestellt sein, dass die Alternativanlage in ihren Bestimmungsgrößen äquivalent (= vergleichbar) zur Qualität und Struktur der Ausschüttungen aus dem Bewertungsobjekt ist. Die Anforderungen des Äquivalenzprinzips gelten auch, wenn für objektivierte Unternehmenswerte auf das CAPM als Verfahren zur Bestimmung der Alternativrendite abgestellt wird.
Die Alternativinvestition hat damit hinsichtlich der Äquivalenz im Einzelnen folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Laufzeitäquivalenz: Gleiche Dauer und Struktur des Zahlungsstroms, wie beim Bewertungsobjekt
  • Arbeitseinsatzäquivalenz: Gleiche einzusetzende Arbeitsleistung zur Erzeugung des Zahlungsstroms, wie beim Bewertungsobjekt
  • Steueräquivalenz: Nachsteuerbetrachtung (nicht notwendigerweise gleiche Steuersätze)
  • Ausschüttungsäquivalenz: hier muss die Ausschüttungspolitik des Bewertungsobjekts in der Fortführungsphase der Ausschüttungspolitik der Alternative entsprechen (gleiche Ausschüttungsquote)
  • Kaufkraftäquivalenz: Gleiche Verfahrensweise zur Berücksichtigung der Geldentwertung wie bei dem Bewertungsobjekt (einheitlich nominal oder real)
  • Währungsäquivalenz: Gleiche Währung wie bei dem Bewertungsobjekt
  • Risiko- und Unsicherheitsäquivalenz: Identische Unsicherheiten des prognostizierten zukünftigen Zahlungsstroms wie bei dem Bewertungsobjekt