Am 22. Juni 2016 wurde die Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes im Bundestag beschlossen. Diese Änderung war notwendig, da mit dem Urteil vom 14. Dezember 2014 das Bundesverfassungsgericht insbesondere die begünstigenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen als zu weitgehend beurteilt hatte. Mit den bisherigen Verschonungsregelungen wurde der Gleichheitsgrundsatz verletzt und die Regelungen waren folglich nicht verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber wurde vom Bundesverfassungsgericht verpflichtet, eine verfassungsgemäße Neuregelung bis zum 30.06.2016 zu treffen.
Die Neuregelungen gestalten sich im Wesentlichen wie folgt:
Ob die Neuregelungen des Gesetzgebers den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes genügen, wird sich erst in der Zukunft zeigen.
Bismarckstraße 101 - 10625 Berlin
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“Derjenige, der ein Unternehmen kaufen will, ist wirtschaftlich an nichts anderem interessiert als daran, was eine Unternehmung ihm in der Zukunft erbringen wird.” (Schmalenbach)